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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lehrkräfte

Stand: 02.10.2026 · Fassung 1.2

§ 1 Vertragsparteien und Gegenstand

(1) Diese Bedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen Simon Schäfer, Schäfer Tutoring (nachfolgend „wir“) und der Lehrkraft.

(2) Wir vermitteln keine Verträge zwischen Ihnen und den Schülerinnen und Schülern. Vertragspartner der Schülerinnen und Schüler sind ausschließlich wir. Sie erbringen die Unterrichtsleistung im Verhältnis zu uns.

(3) Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage eines freien Dienstverhältnisses. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

§ 2 Selbstständigkeit

(1) Sie sind selbstständig tätig und in der Gestaltung Ihrer Tätigkeit frei, soweit sich aus der Natur der Unterrichtsleistung nichts anderes ergibt.

(2) Sie sind nicht verpflichtet, angebotene Unterrichtsverhältnisse anzunehmen, und Sie unterliegen keiner Anwesenheits- oder Mindestbeschäftigungspflicht.

(3) Sie sind berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein. Ein Wettbewerbsverbot besteht nicht.

(4) Sie sind selbst verantwortlich für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt, für die Abführung von Steuern und für Ihre Sozialversicherung, insbesondere für eine etwaige Versicherungspflicht als selbstständige Lehrkraft nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI.

(5) Sie versichern, dass Sie keine Eingliederung in unsere Arbeitsorganisation wünschen und keine Weisungsgebundenheit im arbeitsrechtlichen Sinne besteht.

§ 3 Zustandekommen der Zusammenarbeit

(1) Der Ablauf ist:

  1. Sie bewerben sich über das Bewerbungsformular und laden Zeugnis und Lebenslauf hoch.
  2. Wir prüfen die Bewerbung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  3. Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Einladung zur Registrierung. Der Link ist 14 Tage gültig.
  4. Sie füllen den Registrierungsbogen aus. Mit unserer Freigabe kommt die Vereinbarung zustande.

(2) Sie sind verpflichtet, uns wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen — insbesondere zu Anschrift, Bankverbindung und steuerlichen Daten — unverzüglich über Ihr Nutzerkonto zu aktualisieren.

(3) Wir behalten uns vor, ein erweitertes Führungszeugnis anzufordern, da Sie unbeaufsichtigt mit Minderjährigen arbeiten.

§ 4 Zuordnung und Terminvereinbarung

(1) Die Zuordnung von Schülerinnen und Schülern nehmen wir vor. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Zuordnungen oder Unterrichtsstunden besteht nicht.

(2) Termine schlagen Sie über die Anwendung vor. Ein Vorschlag ist bis zum Beginn des geplanten Termins möglich; ein bereits begonnener oder vergangener Termin lässt sich nicht vorschlagen.

(3) Der Termin kommt erst mit der Bestätigung durch die Schülerin oder den Schüler zustande. Erfolgt keine Bestätigung bis zum Beginn des vorgeschlagenen Termins, verfällt der Vorschlag.

(4) Eine Absage bestätigter Termine ist nicht vorgesehen. Sind Sie verhindert, verschieben Sie den Termin. Eine Verschiebung ist bis 30 Minuten vor Beginn möglich und bedarf der Zustimmung der Schülerin oder des Schülers; bis dahin gilt der bisherige Termin. Auch die Schülerin oder der Schüler kann eine Verschiebung anfragen — dann entscheiden Sie darüber.

(5) Wiederholtes kurzfristiges Verschieben kann zur Beendigung der Zusammenarbeit nach § 11 führen.

§ 5 Durchführung des Unterrichts

(1) Der Unterricht findet im virtuellen Unterrichtsraum statt. Der Raum öffnet eine Minute vor Beginn und schließt fünf Minuten nach Ende.

(2) Sie sorgen selbst für eine geeignete technische Ausstattung, eine stabile Internetverbindung und eine störungsfreie, ungestörte Unterrichtsumgebung.

(3) Sie erbringen den Unterricht persönlich. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht gestattet.

(4) Aufzeichnungen des Unterrichts sind untersagt.

§ 6 Abschluss der Stunde, Widerspruch und Prüfung

(1) Eine Unterrichtsstunde und eine Probestunde enden mit dem vereinbarten Ende des Termins automatisch. Eine Rückmeldung durch Sie ist nicht erforderlich.

(2) Wir erfassen, wann Sie und die Schülerin oder der Schüler im Unterrichtsraum anwesend waren. Maßgeblich ist die Anwesenheit zwischen dem vereinbarten Beginn und dem vereinbarten Ende.

(3) War eine Seite weniger als die Hälfte der vereinbarten Dauer anwesend oder war niemand anwesend, wird die Stunde automatisch zur Prüfung vorgemerkt. Das gilt auch für Probestunden.

(4) Sie können einer beendeten Stunde bis zum 7. Tag des Folgemonats widersprechen, wenn sie aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wie vereinbart stattgefunden hat. Den Widerspruch können Sie bis zum Ablauf der Frist ändern, ergänzen und zurückziehen. Dasselbe Recht hat die Schülerin oder der Schüler. Bei Probestunden steht der Widerspruch nur Ihnen zu, weil sie für die Schülerin oder den Schüler unentgeltlich sind.

(5) Wir können eine beendete Stunde auch von uns aus zur Prüfung vormerken, insbesondere wenn uns Hinweise auf eine nicht ordnungsgemäße Durchführung vorliegen. Die Vormerkung ist an keine Frist gebunden, solange die Stunde nicht abgerechnet ist, und kann von uns zurückgenommen werden. Sie sehen, dass eine Stunde geprüft wird, aber nicht, wer die Prüfung ausgelöst hat.

(6) Liegt ein Anlass nach Absatz 3 bis 5 vor, prüfen wir die Stunde anhand der Angaben beider Seiten und der erfassten Anwesenheit und entscheiden, ob sie vergütet oder nicht vergütet wird. Eine anteilige Vergütung gibt es nicht. Bis zu unserer Entscheidung wird die Stunde nicht abgerechnet.

(7) Das Ergebnis sehen Sie in Ihrem Nutzerkonto an der Stunde und auf dem nächsten Gutschriftsbeleg. Eine gesonderte Mitteilung erfolgt nicht.

(8) Stunden ohne Anlass nach Absatz 3 bis 5 rechnen wir am 8. Tag des Folgemonats ab, nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Stunden in Prüfung rechnen wir mit unserer Entscheidung ab. Nach der Abrechnung ist die Stunde abgeschlossen; ein Widerspruch nach Absatz 4 ist dann nicht mehr möglich. Ihr Recht nach § 8 Abs. 5, dem Gutschriftsbeleg zu widersprechen, bleibt unberührt.

(9) Wiederholte Verspätungen oder nicht wahrgenommene Termine können zur Beendigung der Zusammenarbeit nach § 11 führen.

§ 7 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Ihnen zugeordneten Stundensatz. Der Stundensatz ergibt sich aus der von Ihnen erreichten Erfahrungsstufe; maßgeblich ist die Zahl der abgerechneten Unterrichtsstunden. Ihre aktuelle Stufe und Ihr Stundensatz sind in Ihrem Nutzerkonto einsehbar.

(2) Probestunden werden pauschal mit 15,00 Euro je Stunde vergütet (bei einer Dauer von 30 Minuten entsprechend die Hälfte). Probestunden werden nicht auf die Erfahrungsstufe angerechnet.

(3) Ein Vergütungsanspruch entsteht mit der Abrechnung einer beendeten Stunde, soweit sie nicht nach § 6 von der Vergütung ausgenommen ist. Nicht vergütete Stunden führen wir auf dem Gutschriftsbeleg mit 0,00 Euro auf; sie zählen nicht für die Erfahrungsstufe. Für nicht stattgefundene Stunden besteht kein Anspruch auf Vergütung oder Ausfallhonorar — unabhängig vom Grund.

(4) Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf bezahlten Urlaub oder auf sonstige arbeitnehmertypische Leistungen besteht nicht.

(5) Wir behalten uns vor, die Stundensätze und die Stufenregelung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu ändern.

§ 8 Gutschriftsverfahren

(1) Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Das bedeutet: Nicht Sie stellen uns eine Rechnung, sondern wir rechnen für Sie ab und erstellen einen Gutschriftsbeleg.

(2) Mit der Registrierung stimmen Sie diesem Verfahren ausdrücklich zu. Ohne Ihre Zustimmung ist das Verfahren umsatzsteuerlich unwirksam.

(3) Der Gutschriftsbeleg enthält die gesetzlichen Pflichtangaben, insbesondere Ihren Namen und Ihre Anschrift, gegebenenfalls Ihre Firmierung, Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, den Umsatzsteuersatz beziehungsweise den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

(4) Sie sind verpflichtet, die für die Gutschrift erforderlichen steuerlichen Angaben vollständig und richtig zu hinterlegen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Solange erforderliche Angaben fehlen, kann eine Abrechnung nicht erfolgen.

(5) Prüfung und Widerspruch: Prüfen Sie jeden Gutschriftsbeleg. Widersprechen Sie unrichtigen Belegen unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Bereitstellung. Ein wirksamer Widerspruch führt dazu, dass die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung verliert.

(6) Korrekturen nehmen wir nicht durch Rücknahme eines bereits eingereichten Abrechnungslaufs vor, sondern über Korrekturposten — auch mit negativem Betrag — im nachfolgenden Lauf. In einen Abrechnungslauf gehen nur abgerechnete Stunden. Ist die Summe eines Laufs null oder negativ, erstellen wir keinen Beleg; die Posten gehen in den nächsten Lauf.

§ 9 Auszahlung

(1) Die Auszahlung erfolgt monatlich per SEPA-Überweisung auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Wir rechnen den jeweils vorangegangenen Monat ab; die Auszahlung wird ab dem 15. des Folgemonats veranlasst.

(2) Für die Richtigkeit der hinterlegten Bankverbindung sind Sie verantwortlich. Kosten fehlgeschlagener Überweisungen aufgrund unrichtiger Angaben tragen Sie.

(3) Änderungen Ihrer Bankverbindung wirken sich nicht auf bereits erstellte Abrechnungsläufe aus.

§ 10 Pflichten der Lehrkraft

(1) Sie unterrichten fachlich sorgfältig und gehen respektvoll mit den Schülerinnen und Schülern um.

(2) Besondere Sorgfalt im Umgang mit Minderjährigen: Ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler ist minderjährig, und der Unterricht findet ohne Aufsicht Dritter statt. Sie verpflichten sich insbesondere:

  • die Kommunikation ausschließlich über die von uns bereitgestellten Kanäle zu führen und keine privaten Kontaktdaten auszutauschen;
  • keine Treffen außerhalb der Plattform zu vereinbaren;
  • jede Form von Annäherung, Grenzüberschreitung oder unangemessener Kommunikation zu unterlassen;
  • uns Vorfälle oder Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.

Verstöße gegen diese Pflichten berechtigen uns zur fristlosen Beendigung der Zusammenarbeit.

(3) Sie verpflichten sich, Schülerinnen und Schüler nicht abzuwerben oder ihnen Unterricht außerhalb der Plattform anzubieten — während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate danach.

(4) Sie halten Zugangsdaten geheim.

§ 11 Beendigung

(1) Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform beendet werden.

(2) Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstößen gegen § 10 Abs. 2, bei wiederholtem Ausfall von Terminen oder bei unwahren Angaben.

(3) Bereits bestätigte Termine erbringen Sie noch, soweit dies zumutbar ist. Bestehende Vergütungsansprüche bleiben unberührt und werden im nächsten Abrechnungslauf ausgezahlt.

(4) Bei fristloser Beendigung können wir Ihren Zugang sofort sperren.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Sie behandeln alle Informationen über Schülerinnen und Schüler, deren Familien und deren Lernstand vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Ende der Zusammenarbeit fort.

(2) Sie verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Unterrichtsdurchführung und nur innerhalb der bereitgestellten Systeme. Eine Speicherung außerhalb der Plattform ist nur zulässig, soweit sie zur Unterrichtsvorbereitung erforderlich ist; die Daten sind anschließend zu löschen.

(3) Sie geben keine Daten an Dritte weiter.

(4) Hinweise zur Verarbeitung Ihrer eigenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Rechte an Unterrichtsmaterialien

(1) An Materialien, die Sie selbst erstellen, behalten Sie die Rechte. Sie räumen uns das einfache, zeitlich unbegrenzte Recht ein, sie im Rahmen der Unterrichtsdurchführung zu speichern und den beteiligten Schülerinnen und Schülern anzuzeigen.

(2) Sie stellen sicher, dass Sie an eingesetzten Materialien die erforderlichen Rechte besitzen. Bei Inanspruchnahme durch Dritte wegen von Ihnen eingebrachter Inhalte stellen Sie uns frei.

§ 14 Haftung

(1) Sie haften uns gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Wir schulden keine bestimmte Auslastung, keine Mindestzahl an Stunden und keine dauerhafte Verfügbarkeit der Plattform.

§ 15 Änderungen

Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und informieren Sie mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform. Widersprechen Sie nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die Änderung als angenommen; hierauf weisen wir gesondert hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Zeitpunkt des Inkrafttretens beenden.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sind Sie Unternehmerin oder Unternehmer, ist Gerichtsstand Ansbach.

(3) Änderungen bedürfen der Textform.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.