Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lehrkräfte
Stand: 21.08.2026 · Fassung 1.0
§ 1 Vertragsparteien und Gegenstand
(1) Diese Bedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen Simon Schäfer, Schäfer Tutoring (nachfolgend „wir“) und der Lehrkraft.
(2) Wir vermitteln keine Verträge zwischen Ihnen und den Schülerinnen und Schülern. Vertragspartner der Schülerinnen und Schüler sind ausschließlich wir. Sie erbringen die Unterrichtsleistung im Verhältnis zu uns.
(3) Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage eines freien Dienstverhältnisses. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
§ 2 Selbstständigkeit
(1) Sie sind selbstständig tätig und in der Gestaltung Ihrer Tätigkeit frei, soweit sich aus der Natur der Unterrichtsleistung nichts anderes ergibt.
(2) Sie sind nicht verpflichtet, angebotene Unterrichtsverhältnisse anzunehmen, und Sie unterliegen keiner Anwesenheits- oder Mindestbeschäftigungspflicht.
(3) Sie sind berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein. Ein Wettbewerbsverbot besteht nicht.
(4) Sie sind selbst verantwortlich für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt, für die Abführung von Steuern und für Ihre Sozialversicherung, insbesondere für eine etwaige Versicherungspflicht als selbstständige Lehrkraft nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI.
(5) Sie versichern, dass Sie keine Eingliederung in unsere Arbeitsorganisation wünschen und keine Weisungsgebundenheit im arbeitsrechtlichen Sinne besteht.
§ 3 Zustandekommen der Zusammenarbeit
(1) Der Ablauf ist:
- Sie bewerben sich über das Bewerbungsformular und laden Zeugnis und Lebenslauf hoch.
- Wir prüfen die Bewerbung. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Einladung zur Registrierung. Der Link ist 14 Tage gültig.
- Sie füllen den Registrierungsbogen aus. Mit unserer Freigabe kommt die Vereinbarung zustande.
(2) Sie sind verpflichtet, uns wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen — insbesondere zu Anschrift, Bankverbindung und steuerlichen Daten — unverzüglich über Ihr Nutzerkonto zu aktualisieren.
(3) Wir behalten uns vor, ein erweitertes Führungszeugnis anzufordern, da Sie unbeaufsichtigt mit Minderjährigen arbeiten.
§ 4 Zuordnung und Terminvereinbarung
(1) Die Zuordnung von Schülerinnen und Schülern nehmen wir vor. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Zuordnungen oder Unterrichtsstunden besteht nicht.
(2) Termine schlagen Sie über die Anwendung vor. Ein Vorschlag ist bis spätestens 60 Minuten vor dem geplanten Beginn möglich.
(3) Der Termin kommt erst mit der Bestätigung durch die Schülerin oder den Schüler zustande. Erfolgt keine Bestätigung bis 30 Minuten vor Beginn, verfällt der Vorschlag.
(4) Eine Absage bestätigter Termine ist nicht vorgesehen. Sind Sie verhindert, verschieben Sie den Termin. Eine Verschiebung ist bis 15 Minuten vor Beginn möglich und bedarf der erneuten Bestätigung durch die Schülerin oder den Schüler.
(5) Wiederholtes kurzfristiges Verschieben kann zur Beendigung der Zusammenarbeit nach § 11 führen.
§ 5 Durchführung des Unterrichts
(1) Der Unterricht findet im virtuellen Unterrichtsraum statt. Der Raum öffnet eine Minute vor Beginn und schließt fünf Minuten nach Ende.
(2) Sie sorgen selbst für eine geeignete technische Ausstattung, eine stabile Internetverbindung und eine störungsfreie, ungestörte Unterrichtsumgebung.
(3) Sie erbringen den Unterricht persönlich. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht gestattet.
(4) Aufzeichnungen des Unterrichts sind untersagt.
§ 6 Rückmeldung nach dem Unterricht
(1) Nach jedem Termin melden Sie über die Anwendung zurück, ob der Unterricht stattgefunden hat.
(2) Die Rückmeldefrist beträgt 24 Stunden ab dem vereinbarten Ende des Termins. Wir erinnern Sie eine Stunde nach Terminende und erneut eine Stunde vor Fristablauf.
(3) Melden Sie „nicht stattgefunden“, ist eine Begründung erforderlich.
(4) Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Frist, wird der Vorgang von uns geprüft. Bis zur Klärung entsteht kein Vergütungsanspruch. Wir können die Stunde nach Prüfung nachträglich als stattgefunden oder nicht stattgefunden erfassen.
(5) Wiederholt ausbleibende Rückmeldungen können zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.
§ 7 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Ihnen zugeordneten Stundensatz. Der Stundensatz ergibt sich aus der von Ihnen erreichten Erfahrungsstufe; maßgeblich ist die Zahl der abgerechneten Unterrichtsstunden. Ihre aktuelle Stufe und Ihr Stundensatz sind in Ihrem Nutzerkonto einsehbar.
(2) Probestunden werden pauschal mit 15,00 Euro je Stunde vergütet (bei einer Dauer von 30 Minuten entsprechend die Hälfte). Probestunden werden nicht auf die Erfahrungsstufe angerechnet.
(3) Ein Vergütungsanspruch entsteht ausschließlich für Stunden, die als stattgefunden erfasst sind. Für ausgefallene Stunden besteht kein Anspruch auf Vergütung oder Ausfallhonorar — unabhängig vom Grund des Ausfalls.
(4) Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf bezahlten Urlaub oder auf sonstige arbeitnehmertypische Leistungen besteht nicht.
(5) Wir behalten uns vor, die Stundensätze und die Stufenregelung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zu ändern.
§ 8 Gutschriftsverfahren
(1) Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Das bedeutet: Nicht Sie stellen uns eine Rechnung, sondern wir rechnen für Sie ab und erstellen einen Gutschriftsbeleg.
(2) Mit der Registrierung stimmen Sie diesem Verfahren ausdrücklich zu. Ohne Ihre Zustimmung ist das Verfahren umsatzsteuerlich unwirksam.
(3) Der Gutschriftsbeleg enthält die gesetzlichen Pflichtangaben, insbesondere Ihren Namen und Ihre Anschrift, gegebenenfalls Ihre Firmierung, Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, den Umsatzsteuersatz beziehungsweise den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
(4) Sie sind verpflichtet, die für die Gutschrift erforderlichen steuerlichen Angaben vollständig und richtig zu hinterlegen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Solange erforderliche Angaben fehlen, kann eine Abrechnung nicht erfolgen.
(5) Prüfung und Widerspruch: Prüfen Sie jeden Gutschriftsbeleg. Widersprechen Sie unrichtigen Belegen unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Bereitstellung. Ein wirksamer Widerspruch führt dazu, dass die Gutschrift ihre Wirkung als Rechnung verliert.
(6) Korrekturen nehmen wir nicht durch Rücknahme eines bereits eingereichten Abrechnungslaufs vor, sondern über Korrekturposten — auch mit negativem Betrag — im nachfolgenden Lauf.
§ 9 Auszahlung
(1) Die Auszahlung erfolgt monatlich per SEPA-Überweisung auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Wir rechnen den jeweils vorangegangenen Monat ab; die Auszahlung wird ab dem 15. des Folgemonats veranlasst.
(2) Für die Richtigkeit der hinterlegten Bankverbindung sind Sie verantwortlich. Kosten fehlgeschlagener Überweisungen aufgrund unrichtiger Angaben tragen Sie.
(3) Änderungen Ihrer Bankverbindung wirken sich nicht auf bereits erstellte Abrechnungsläufe aus.
§ 10 Pflichten der Lehrkraft
(1) Sie unterrichten fachlich sorgfältig und gehen respektvoll mit den Schülerinnen und Schülern um.
(2) Besondere Sorgfalt im Umgang mit Minderjährigen: Ein erheblicher Teil der Schülerinnen und Schüler ist minderjährig, und der Unterricht findet ohne Aufsicht Dritter statt. Sie verpflichten sich insbesondere:
- die Kommunikation ausschließlich über die von uns bereitgestellten Kanäle zu führen und keine privaten Kontaktdaten auszutauschen;
- keine Treffen außerhalb der Plattform zu vereinbaren;
- jede Form von Annäherung, Grenzüberschreitung oder unangemessener Kommunikation zu unterlassen;
- uns Vorfälle oder Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.
Verstöße gegen diese Pflichten berechtigen uns zur fristlosen Beendigung der Zusammenarbeit.
(3) Sie verpflichten sich, Schülerinnen und Schüler nicht abzuwerben oder ihnen Unterricht außerhalb der Plattform anzubieten — während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate danach.
(4) Sie halten Zugangsdaten geheim.
§ 11 Beendigung
(1) Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform beendet werden.
(2) Das Recht zur fristlosen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstößen gegen § 10 Abs. 2, bei wiederholtem Ausfall von Terminen, bei ausbleibenden Rückmeldungen oder bei unwahren Angaben.
(3) Bereits bestätigte Termine erbringen Sie noch, soweit dies zumutbar ist. Bestehende Vergütungsansprüche bleiben unberührt und werden im nächsten Abrechnungslauf ausgezahlt.
(4) Bei fristloser Beendigung können wir Ihren Zugang sofort sperren.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Sie behandeln alle Informationen über Schülerinnen und Schüler, deren Familien und deren Lernstand vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Ende der Zusammenarbeit fort.
(2) Sie verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Unterrichtsdurchführung und nur innerhalb der bereitgestellten Systeme. Eine Speicherung außerhalb der Plattform ist nur zulässig, soweit sie zur Unterrichtsvorbereitung erforderlich ist; die Daten sind anschließend zu löschen.
(3) Sie geben keine Daten an Dritte weiter.
(4) Hinweise zur Verarbeitung Ihrer eigenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Rechte an Unterrichtsmaterialien
(1) An Materialien, die Sie selbst erstellen, behalten Sie die Rechte. Sie räumen uns das einfache, zeitlich unbegrenzte Recht ein, sie im Rahmen der Unterrichtsdurchführung zu speichern und den beteiligten Schülerinnen und Schülern anzuzeigen.
(2) Sie stellen sicher, dass Sie an eingesetzten Materialien die erforderlichen Rechte besitzen. Bei Inanspruchnahme durch Dritte wegen von Ihnen eingebrachter Inhalte stellen Sie uns frei.
§ 14 Haftung
(1) Sie haften uns gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Wir schulden keine bestimmte Auslastung, keine Mindestzahl an Stunden und keine dauerhafte Verfügbarkeit der Plattform.
§ 15 Änderungen
Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und informieren Sie mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform. Widersprechen Sie nicht innerhalb von sechs Wochen, gilt die Änderung als angenommen; hierauf weisen wir gesondert hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Zeitpunkt des Inkrafttretens beenden.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sind Sie Unternehmerin oder Unternehmer, ist Gerichtsstand Ansbach.
(3) Änderungen bedürfen der Textform.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam.